Haben wir die Hoffnung, dass die Schädlinge in unseren Breiten trotz des harten Winters dezimiert werden? Laut einer Mitteilung der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW ist die Antwort nein. Denn entscheident für das Überleben der heimischen Insekten ist nicht die Härte des Winters, sondern die Bedingungen nach der Winterruhe.
Alle einheimischen Insekten - auch die Schädlinge unter ihnen - sind an harte Winter angepasst. Entscheident für eine starke Vermehrung sind die Temperaturen nach dem Winter, also die Überlebensbedingungen in der Entwicklungszeit.
Es soll aber kleinere Populationen geben als in Wintern mit milderen Temperaturen. Eine kleine Hoffnung immerhin …
Quelle: Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW
Sind Kugelkäfer, die in einer Mietwohnung auftreten, als Ungeziefer anzusehen, so dass der Mieter die Miete wegen des Mangels mindern kann?
Wenn in einer Wohnung ein massiver Kugelkäferbefall festgestellt wird, kann der Mieter zur Mietminderung berechtigt sein, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Trier zeigt (Urteil vom 11. September 2008; Az.: 8 C 53/08). Ein Mieter hatte hier die Miete gemindert, da die Wohnung stark von Kugelkäfern befallen und außerdem im Kinderzimmer ein großer Schimmelfleck an der Wand entstanden war. Über einen Zeitraum von vier Monaten behielt er deshalb 50 Prozent der Miete, rund 1200 Euro, ein. Nach dem späteren Auszug des Mieters verweigerte der Vermieter die Rückzahlung der Kaution. Die Mietminderung wäre zu Unrecht erfolgt. Er hätte deshalb noch eine offene Mietzinsforderung, die er mit der Kaution verrechnen würde. Zwar wären die Kugelkäfer in der Wohnung vorhanden gewesen. Diese hätten aber nicht zügig beseitigt werden können, da der Mieter erst umfassende Auskünfte über die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzten Mittel gefordert hätte. Der Kammerjäger hätte dadurch nicht gleich arbeiten können. Damit kam der Vermieter bei Gericht nicht durch.
Dass der Informationswunsch der Mieter zu Verzögerungen geführt hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Verständlich jedoch, dass der Kammerjäger gerade wegen kleiner Kinder über Unbedenklichkeit der einzusetzenden Mittel habe Kenntnis erlangen wollen. Der Mieter widersetzt sich damit nicht einer Schädlingsbekämpfung. Die Mietminderung gehe daher in Ordnung.
Hallo alle zusammen. Dies ist der erste Artikel meines neuen Blogs. Ich bin selbständiger Schädlingsbekämpfer und möcht hier über die vielen kleinen und großen Schädlinge schreiben, die uns in Haus und Garten immer weider ärgern können. Ratten und Mäuse kann sicher keiner leiden. Aber auch Ameisen, Schaben (Kakerlaken), Flöhe, Wanzen und Wespen sind in uinserer Umgebung nicht gern gesehen. Weierhin werde ich über meine Arbeit berichten. So, genug fürs erste. Ciao Hendrik …