Archiv für das Tag 'Holzschutz'

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Vorbeugender Holzschutz

Die Bauordnungen der Länder schreiben vor, daß tragende Holzbauteile (z.B. Dachstühle) vorbeugend gegen den Befall von Holzschädlingen behandelt werden müssen.

Hier müssen chemische Substanzen (Biozide) zur Abwehr und Bekämpfung von Holzschädlingen angewendet werden.

Sie werden von erfahrenen Fachleuten im Spritzverfahren auf den vorher gesäuberten Dachstuhl aufgetragen oder im Hochdruckinjektageverfahren an schwer zugänglichen Stellen in das Holz injiziert.

In vielen Fällen ist es bei bestimmten Konstruktionsweisen und bei der Wahl entsprechender Holzarten möglich, Hölzer auch ohne chemischen Holzschutz zu verbauen, selbst wenn sie eine tragende Funktion haben.

Wenn ein vorbeugender chemischer Holzschutz nicht durch eine entsprechende Konstruktion oder die Wahl einer geeigneten Holzart vermieden werden kann, so sind ausschleißlich Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichlicher Zulassung mit den entsprechenden Prüfprädikaten zu verwenden.

Diese Holzschutzmittel finden Sie im DIBt Holzschutzmittelverzeichnis

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Holzschutz

Baufehler und Baumängel sind häufig der Ausgangspunkt für Holzschäden. So geht die Ausbreitung des Hausschwamms auch auf nicht fachgerecht durchgeführte Wärmedämmmaßnahmen und den daraus resultierenden Feuchtigkeitsstau zurück.

Eine Dauerdurchfeuchtung - besonders häufig in Altbauten - bietet Fäulnispilzen ideale Lebensbedingungen. Das gleiche gilt für den fehlenden vorbeugenden Holzschutz oder den heute meist aus Unkenntnis praktizierten Einsatz unwirksamer, oft als natürlich bezeichneter Schutzmittel.

Schädlingsbefall kann heute nicht allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Bausubstanz kann zur statischen Schwächung tragender Bauteilen führen. Deshalb gilt es, mögliche Gefahren im Hinblick auf bauaufsichtliche und gewährleisungsrechtliche Konsequenzen sorgsam zu bedenken.

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